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Am Dienstag, 21. Juni 2022, fand im Pfarreiheim Sonnenhof die Versammlung der katholischen Kirchgemeinde Unterägeri statt. Da diese wie üblich nur einmal jährlich durchgeführt wird, war gleichzeitig über die Rechnung des Vorjahres, welche mit einem Überschuss von 897’875 Franken abschliesst, sowie über das Budget 2023 Beschluss zu fassen. Beides wurde von den 44 anwesenden Stimmberechtigten einstimmig genehmigt.

Überdies hatten die Gemeindemitglieder über ein Kreditbegehren in der Höhe von CHF 3.47 Mio. zur Innen- und Aussensanierung der Pfarrkirche Unterägeri zu befinden. Nach dessen Gutheissung können die zahlreichen Risse am Mauerwerk sowie über die Böden fachmännisch saniert werden.

Durch den hierfür erforderlichen Gerüstbau müssen die Bankreihen während der Bauzeit (geplant zwischen Fronleichnam und Allerheiligen 2023) aus der Kirche entfernt werden. Während diesen Monaten sollen an den Kirchenbänken notwendige Verbesserungsarbeiten vorgenommen werden. Gegen die in der Vorlage verkündete Absicht des Kirchenrats, die hintersten drei Bankreihen beim Rückbau wegzulassen, damit die Pfarrei den hinteren Bereich der Kirche besser nutzen kann, wurde ein entsprechender Einzelantrag gestellt. Dieser löste an der Versammlung eine längere aber umso interessantere Debatte aus und fand trotz Ablehnung einigen Rückhalt unter den Teilnehmern. Die von Gemeindeleiterin Margrit Küng erläuterten Möglichkeiten, welche sich durch diesen Platzgewinn ergeben (insbesondere für das Familien-Pastoral), überzeugte zuletzt dann die Mehrheit der Stimmberechtigten.

Das Ergebnisprotokoll zur Kirchgemeindeversammlung 2022 findet sich hier.

 

Die Vorlage zur Kirchgemeindeversammlung 2022 mit Unterlagen zu

  • Protokolle der Kirchgemeindeversammlungen vom 22. Juni 2021 und 10. Oktober 2021
  • Jahresrechnung 2021 inkl. Berichten und Anträgen von Rechnungsprüfungskommission und Kirchenrat
  • Kreditbegehren zur Innen- und Aussensanierung der Pfarrkirche Unterägeri
  • Finanzplan 2023 – 2026 und Budget 2023 inkl. Berichten und Anträgen von Rechnungsprüfungskommission und Kirchenrat

steht Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie der interessierten Öffentlichkeit auf der Webseite der Kirchgemeinde zu Ansicht und/oder Download zur Verfügung (www.kath-unteraegeri.ch/kirchgemeinde), sie wird sämtlichen Haushalten von Unterägeri in gedruckter Form zugestellt.

Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung 2022 findet statt am

Dienstag, 21. Juni 2022, 20.00 Uhr, Pfarreiheim Sonnenhof

Im Anschluss an den Pfarreigottesdienst vom Sonntag, 10. Oktober 2021 wurden in einer Kirchgemeindeversammlung die ordentlichen Erneuerungswahlen für die Organe der Kirchgemeinde durchgeführt. Die 42 anwesenden Stimmberechtigten bestätigten unter der Leitung von Kirchgemeindepräsident Ivo Krämer – und für Wahl zum Kirchgemeindepräsidenten von Vizepräsidentin Marta Theiler – sämtliche bisherigen Amtsträger.

Der Kirchenrat setzt sich damit für die Amtsperiode 2022 – 2025 aus Marta Theiler, Alfred Meier, Ivo Krämer (gleichzeitig Kirchgemeindepräsident) und Hubert Schuler zusammen. Dem Gremium gehören gemäss Gemeindeordnung weiter – ohne Stimmrecht – Gemeindeleiterin Margrit Küng und Kirchenschreiber Christoph Schönenberger an. Die Rechnungsprüfungskommission besteht auch per 1. Januar 2022 aus Manuela Inglin, Adrian Schär und Brigit Matter (gleichzeitig Präsidentin). Das Ergebnisprotokoll der Versammlung finden Sie hier.

In einer Pfarreiversammlung wurde ebenfalls der Pfarreirat neu bestellt. Nebst Gemeindeleiterin Margrit Küng, Kirchenrätin Marta Theiler und Sakristan Martin Lüönd als Mitglieder von Amtes wegen wurden Agnes Gwerder (bisher, Vizepräsidentin und Kassierin), Corina Stüssi (bisher, Aktuarin), Sandra Gerber (neu, Leitung 80+ und gleichzeitig Präsidentin) und Heidi Zimmermann (neu, Leitung Apérogruppe) in das Beratungsgremium für unsere Seelsorge berufen.

Bei einem der zahlreichen Gewitter in diesem Sommer 2021 schlug der Blitz am 4. Juni gegen Mitternacht in den Turm der Dreifaltigkeitskapelle in Mittenägeri ein. Während früher die Bäume der Umgebung einen gewissen Schutz boten, ist der Turmspitz inzwischen höchster Punkt im Umkreis und damit vermehrt Ziel von Blitzeinschlägen. Dabei wurde die mehr als fünf Jahrhunderte alte Glocke – ein Giessdatum ist nicht bekannt – beschädigt, das Joch mittendurch gespalten. Auch an den Dächern und elektrischen Anlagen und Geräten des angebauten Eremitenhauses entstand erheblicher (Sach-)Schaden. Dazu ist in der Zuger Zeitung vom 6. Juli 2021 dieser Bericht erschienen.

Das Joch wurde in der Zwischenzeit ersetzt und der wahrscheinlich ursprüngliche Klöppel gegen einen neuen ausgetauscht. Zusätzlich wurde die Aufhängung mit einem Kugellager versehen, die das immer noch von Hand vorgenommene Läuten erleichtern soll. Später werden zudem die Dächer der Kapelle und des Eremitenhauses mit einer Blitzschutzanlage versehen. Mindestens die Glocke wurde damit fit getrimmt für den Betrieb der nächsten Jahrhunderte.

Gemeindeleiterin Margrit Küng hat die Glocke nach dem Wiederaufzug in den Glockenturm – in ihrer Luzerner Hinterländer Mundart – frisch eingesegnet bevor Glöcknerin Josefina Camenzind sie ein erstes Mal wieder erklingen liess.

Glogge vo de Drüfaltigkeitskapelle:
– meischtens hanged si schtill vor sich äne,
viellecht luegt sie zrogg,
uf de, wo die alt Landschtross no d’Houptschtross gsi isch,
wo’s no wenig Verchehr gha hed,
wo d’ Lüüt froh gse send, dass si glüttet hed,
si hed ihne Tagesschtruktur ghä,
ned jede hed e Uhr oder es Händy gha.

Glogge vo de Drüfaltigkeitskapelle:
– viellecht luegt si au höt no gnau häre,
gseht, dass si nüm ellei schtoht,
dass die alte schützende Böim ewäg send,
gseht, dass d Lüüt hetzid,
ghört, dass mer sich mängisch wägem Lüüte ufregt.

Glogge vo de Drüfaltigkeitskapelle
– viellecht luegt si i d’Zuekunft und dänkt,
ich lüüte wiiter,
au wenn nur no am Samschtig Obe
oder wenn Pilger verbi chömid.
Es isch guet, wenn d’Lüüt mich ghörid
und vielleicht e Momänt, am Samschtig dra dänkid,
dass ihne de Sonntig als Tag vo Gott,
als Ruhetag gschänkt isch.

D Glogge vo de Drüfaltigkeitskapelle, lömer si lo lüüte,
bitte mer Gott um sine Säge:
Guete Gott, sägne die Glogge vo üsere Kapelle.
Si söll üsi Ouge, Ohre und Härze uftue für dech,
dass mer gsehnd, wie riich du üs immer weder beschänksch.
Si söll üs erinnere, dass du’s bisch, wo über üs wacht und
üs begleitisch bi allem Tue.
Si söll üs hälfe, dass mer s’Schtuune und s’Danke ned verlerid.
Si söll üs ilade, dass mer immer weder Zyte für Schtilli und Bsinnig finded.
Drum bliib du guete Gott mit dim Säge über dere Glogge und über üs allne,
wo si immer weder dörfe ghöre.

Im Name vom Vater, Sohn und Heilig Geischt. Amen.

Auch an der diesjährigen ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 22. Juni 2021 mussten die aktuellen Auflagen betr. der Corona-Pandemie eingehalten werden. Trotz Pandemie und Fussball-EM-Fieber fanden 40 Stimmberechtigte den Weg zum Pfarreiheim Sonnenhof. Der Kirchenrat konnte ein sehr erfreuliches Jahresergebnis präsentieren. Der grösste Teil des Ertragsüberschusses von CHF 547’235 wird der Vorfinanzierung für geplante Bauvorhaben zugewiesen. Dem Budget 2022 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 184’440 hat die Versammlung ebenfalls zugestimmt und der Steuerfuss wird auch 2022 bei 9% des kantonalen Einheitssatzes liegen.

Am Schluss der Versammlung wurden die grossen Verdienste von Hansruedi Schnieper als Kirchenschreiber und Kirchenkassier gewürdigt. Während 32 Jahren hat er die Ereignisse rund um den Kirchenrat protokolliert und während 39 Jahren kümmerte er sich um die finanziellen Angelegenheiten der Kirchgemeinde.

Für die Aktivitäten und Bemühungen im Zusammenhang mit einem ökologischen, kirchlichen Umweltmanagement hat die Kirchgemeinde Unterägeri als erste Kirchgemeinde im Kanton Zug die Zertifizierung des «Grünen Güggels» erlangt. Die feierliche Übergabe des Zertifikats erfolgt anlässlich des Gottesdienstes zum Erntedankfest vom 26. September 2021.

Desweiteren wurden die Anwesenden noch auf den Festanlass vom Sonntag, 3. Oktober 2021 hingewiesen. Pfarrei und Kirchgemeinde laden herzlich zum Dorffest anlässlich des 300. Jahrestag der Einweihung der Marienkirche ein.

Die Vorlage zu den beiden Kirchgemeindeversammlung 2021 mit Unterlagen zu

  • Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 29. September 2020
  • Jahresrechnung 2020 inkl. Berichten und Anträgen von Rechnungsprüfungskommission und Kirchenrat
  • Finanzplan 2022 – 2025 / Budget 2022 inkl. Berichten und Anträgen von Rechnungsprüfungskommission und Kirchenrat
  • Erneuerungswahlen für Kirchenrat und Rechnungsprüfungskommission

steht Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sowie der weiteren Öffentlichkeit auf der Webseite der Kirchgemeinde zu Ansicht bzw. Download zur Verfügung (www.kath-unteraegeri.ch/kirchgemeinde), sie wird sämtlichen Haushalten von Unterägeri in gedruckter Form zugestellt.

Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung zu Rechnung und Budget findet am

Dienstag, 22. Juni 2021, 20.00 Uhr, Pfarreiheim Sonnenhof

statt, die Wahlversammlung für die Erneuerungswahlen am

Sonntag, 10. Oktober 2021, 11.15 Uhr, Pfarrkirche.

Ausserordentlich an der Kirchgemeindeversammlung 2020 war einiges: bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die Versammlung erst am 29. September durchgeführt werden und Abstandsregel und Schutzmaskenpflicht bleiben hoffentlich eine sich nicht wiederholende Episode; statt sich wie üblich beim Apéro intensiv auszutauschen erhielten die 51 anwesenden Stimmberechtigten 20 Hüritaler der Korporation für einen Einkauf oder eine Konsumation im Ägerital mit auf den Heimweg. In diesem Jahrhundert wohl einmalig bleibt die Zustimmung zum auf 100 Jahre abgeschlossenen Nutzniessungsvertrag mit der Stiftung Kirchengüter Pfarrei Heilige Familie Unterägeri und auch eine Ergänzungswahl in die Rechnungsprüfungskommission gegen Ende der Amsperiode 2018 – 2021 ist eher unüblich: Frau Brigit Matter, Weststrasse 11, erhielt auf Vorschlag der CVP glanzvoll das Vertrauen sämtlicher Stimmberechtigter als Mitglied und Präsidentin.

Ordentlichen waren die beiden übrigen Traktanden: der Kirchenrat konnte ein sehr erfreuliches Jahresergebnis präsentieren, der grösste Teil des Ertragsüberschusses von CHF 541’776 wird für als Finanzpolitische Reserve auf die hohe Kante gelegt. Dem Budget 2021 hat die Versammlung ebenfalls zugestimmt und der Steuerfuss kann um einen weiteren Prozentpunkt auf 9% des kantonalen Einheitssatzes reduziert werden.

Das Ergebnisprotokoll der Versammlung finden Sie hier; die Vorlage zur Versammlung kann hier eingesehen werden.

Der Kirchenrat lädt alle Stimmberechtigten der Kirchgemeinde und Interessierte am Dienstag, 29. September 2020, 20.00 Uhr, zur Kirchgemeindeversammlung ins Pfarreiheim Sonnenhof ein. Traktandiert sind die folgenden Themen:

  1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 25. Juni 2019
  2. Jahresrechnung 2018
  3. Nutzniessungsvertrag mit der Stiftung Kirchengüter Pfarrei Heilige Familie Unterägeri
  4. Finanzplan 2021 – 2024, Budget 2021, Festsetzung des Steuerfusses
  5. Ergänzungswahlen Rechnungsprüfungskommission

Die Vorlage mit Berichten und Anträgen des Kirchenrats zu den Geschäften wird allen Haushaltungen zugestellt und ist hier in elektronischer Version abrufbar.

Die Rechnungsbelege sowie das ausführliche Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom Dienstag, 25. Juni 2019 liegen auf dem Katholischen Pfarramt, Alte Landstrasse 102, zur Einsicht der Steuerzahler auf. Sie können gegen Voranmeldung eingesehen werden.

Zur Sicherheit aller Teilnehmenden kommen die zum Zeitpunkt der Kirchgemeindeversammlung geltenden Massnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zur Anwendung.

An die Priester, Diakone, Theologinnen, Theologen, Katechetinnen und Katecheten im kirchlichen Dienst
An die Mitglieder kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Gremien

Liebe Schwestern und Brüder

Die Instruktion hat uns in den letzten Tagen unvermittelt erreicht. Von einem Motiv oder einer vorgängigen Konsultation ist mir nichts bekannt. Dennoch möchte ich den Text einordnen und einige Gedanken mit Ihnen teilen.

I.
Mir gefällt, dass die Instruktion den missionarischen Auftrag der Pfarrei unterstreicht. Die Pfarrei dreht sich nicht um sich selbst. Es ist deshalb gut, uns selbstkritisch zu fragen, ob wir in unseren Pastoralräumen und Pfarreien wirklich „den Glauben ins Spiel bringen“. Mir gefällt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien angeregt wird, territorial und kategorial. Selbstkritisch müssen wir feststellen, dass wir das da und dort verbessern können. Mir gefällt, dass die „Erreichbarkeit und Nähe“ (Nr. 44) ein Thema ist, denn sie bleiben für uns eine Herausforderung. Mir gefällt, dass das ganze Volk Gottes Subjekt der Evangelisierung ist. Unsere Dokumente „Den Glauben ins Spiel bringen“ und „Une Église rayonnante de l’Évangile“ weisen da gute Wege.

II.
Seit dreissig Jahren, angefangen im Jura pastoral, gestalten und verändern wir gemeinsam, wie es Nr. 41 der Instruktion fordert, das kirchliche Leben im missionarischen Sinn. Gemeinsam heisst: Alle Betroffenen sind eingebunden (Vereine und Gruppierungen, Bewegungen, Räte und Gremien, Orden und religiöse Gemeinschaften, Pfarreiangehörige, Katechetinnen und Jugendarbeiter, Sozialarbeiterinnen und Kirchenmusiker, Sekretärinnen und Hauswarte, Theologinnen und Theologen, Diakone, Priester und Bischöfe). Gemeinsam heisst: Wir handeln im Zusammenspiel kanonischer und staatskirchenrechtlicher Gremien (lokale und kantonale Exekutiven und Legislativen). Dankbar dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir unter Einbezug aller behutsam vorgehen. Das dauert lange und braucht viel Kraft. Deshalb sei hier allen Verantwortlichen einmal mehr herzlich Danke gesagt.

III.
Ab Nr. 42 erinnert die Instruktion an einschlägige allgemeine kirchenrechtliche Vorgaben. Dass die Pfarrei so sehr auf den Pfarrer zentriert gesehen wird, entspricht nicht unserer Wirklichkeit und ist obendrein theologisch defizitär und klerikalistisch verengt. Denn „der grundlegende Bezugspunkt für die Pfarrgemeinde“ (Nr. 62) ist nicht der Pfarrer, sondern der gekreuzigte und auferstandene Jesus Christus.

IV.
Die Instruktion ist allgemein und kann naturgemäss nicht auf besondere Umstände eingehen. Dazu gehört für uns insbesondere das „duale System“. Deshalb sind für uns das Pastoralschreiben Nr. 12 der Schweizer Bischöfe „Beauftrage Laien im kirchlichen Dienst“, diözesane Normen sowie staatliche und staatskirchenrechtliche Vorgaben wichtig. Konkret bedeutet das, dass unsere Leitungsmodelle sowie die Berufs- und Amtsbezeichnungen weiterhin gelten.

V.
Ich kann verstehen, dass die Instruktion manche ernüchtert, weil sie unsere Wirklichkeit und unsere Herausforderungen nur am Anfang und am Schluss abbildet. Vor allem im Bereich des Rechts ist keine Innovation zu erkennen, so dass der schale Eindruck bleibt, es gehe letztlich eben doch um die Vorrangstellung des Klerus. Das ist schade und bereitet mir Sorge. Ich will mich darum weiterhin dafür einsetzen, dass das kirchliche Leben im Bistum Basel entwicklungsorientiert bleibt, auch in struktureller und rechtlicher Hinsicht. Nr. 2 der Instruktion bestärkt mich darin. Denn es geht hier um Öffnung, strukturelle Reform und einen neuen Stil, um Begegnung, Nähe, Barmherzigkeit, kurz: um die „Sorge für die Verkündigung des Evangeliums“.

VI.
Die Instruktion zeigt einmal mehr, dass der Dialog zwischen den Bistümern und den römischen Dikasterien noch sehr mangelhaft ist. Sie zeigt zweitens, dass die theologische Debatte über die Stellung und den Auftrag des Priesters nottut. Dazu gehört drittens auch die Klärung des kirchlichen Dienstamtes für Frauen und Männer im Gefüge der Gemeinschaft des Volkes Gottes unter den lebensweltlichen Bedingungen unserer Zeit.

VII.
Wir gehen besonnen weiter, gemeinsam, mit gebotener Unterscheidung, im Anstossen von Prozessen, im Vertrauen auf Gottes Wirken. Ich danke Ihnen allen für das gemeinsame Suchen nach der rechten Erfüllung unseres gemeinsamen Auftrags, „den Weg für die Verkündigung des Evangeliums“ (Nr. 1) zu ebnen.

Mit der Bitte um die Kraft des Heiligen Geistes grüsse ich Sie freundlich

Felix Gmür, Bischof von Basel

Das Schreiben im Original

Am 3. Juli 2020 wurde die Stiftung Kirchengüter Pfarrei Heilige Familie Unterägeri ins Zuger Handelsregister eingetragen. Die Stiftung bezweckt in erster Linie „den Erhalt und Unterhalt von römisch-katholischen Kirchen und Kapellen sowie von weiteren kirchlichen Gütern im Gebiet der Pfarrei Heilige Familie Unterägeri“. Die Stiftung entstand im Frühjahr 2020 aus einer Kombinationsfusion der 1961 errichteten, nicht im Handelsregister eingetragenen kirchlichen Stiftungen „Pfarrkirchenstiftung Unbefleckte Empfängnis“, „Pfarrpfrund – Stiftung Unterägeri“, „römisch-katholische Kaplanei-Pfrundstiftung Unterägeri“ und „römisch katholische Dreifaltigkeits-Kapellen-Stiftung Unterägeri“. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, die kirchliche Aufsicht wird durch den Bischof von Basel wahrgenommen. Den Stiftungsrat bilden Kirchenrat Hubert Schuler (als Präsident) und Kirchgemeindepräsident Ivo Krämer als Vertreter der Kirchgemeinde sowie Gemeindeleiterin Margrit Küng als Vertretung der Pastorale. Als Revisionsstelle amtet abona TREUHAND AG aus Unterägeri.

Mit der Fusion wurde die Stiftung Eigentümerin der Grundstücke mit den Nummern 447 (Marienkirche), 450 (Pfarrhaus), 468/469 (Kaplanei mit Pfarreiheim Sonnenhof) und 34 (Dreifaltigkeitskapelle mit Eremitenhaus), die entsprechenden Änderungen im Grundbuch sind in Bearbeitung. Seit deren Bestehen bzw. Erwerb nutzt die Pfarrei Heilige Familie diese Gebäude und Flächen und die Kirchgemeinde ist seit der Ausscheidung der Gemeindegüter in Unterägeri im Jahre 1886 zuständig für die Verwaltung; sie kommt für den Unterhalt und alle übrigen laufenden Kosten auf, behält dafür im Gegenzug sämtliche Erträge. Diese seit langem gelebte Praxis in Bezug auf Nutzung und Unterhalt soll noch dieses Jahr formell in einem Nutzniessungsvertrag zwischen der neuen Stiftung und der Kirchgemeinde festgehalten werden. Er regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien für die vom Gesetz zulässige Maximaldauer von 100 Jahren und stellt das Innenverhältnis zwischen der Stiftung und der Kirchgemeinde auf eine saubere rechtliche Basis. Durch den Vertrag entstehen der Kirchgemeinde keine neuen Kosten, da diese bereits heute von der Kirchgemeinde getragen werden und jeweils im Budget und der Jahresrechnung enthalten sind. Der Kirchenrat hat den Nutzniessungsvertrag gutgeheissen, Zustimmung und allfällige Änderungswünsche des Bistums Basel sowie von Notariat und Grundbuchamt bleiben vorbehalten. Der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung 2020 – voraussichtlich am 29. September 2020 – wird der Vertrag zur Genehmigung unterbreitet.

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