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13.07.2020, 12.00

Am 3. Juli 2020 wurde die Stiftung Kirchengüter Pfarrei Heilige Familie Unterägeri ins Zuger Handelsregister eingetragen. Die Stiftung bezweckt in erster Linie „den Erhalt und Unterhalt von römisch-katholischen Kirchen und Kapellen sowie von weiteren kirchlichen Gütern im Gebiet der Pfarrei Heilige Familie Unterägeri“. Die Stiftung entstand im Frühjahr 2020 aus einer Kombinationsfusion der 1961 errichteten, nicht im Handelsregister eingetragenen kirchlichen Stiftungen „Pfarrkirchenstiftung Unbefleckte Empfängnis“, „Pfarrpfrund – Stiftung Unterägeri“, „römisch-katholische Kaplanei-Pfrundstiftung Unterägeri“ und „römisch katholische Dreifaltigkeits-Kapellen-Stiftung Unterägeri“. Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, die kirchliche Aufsicht wird durch den Bischof von Basel wahrgenommen. Den Stiftungsrat bilden Kirchenrat Hubert Schuler (als Präsident) und Kirchgemeindepräsident Ivo Krämer als Vertreter der Kirchgemeinde sowie Gemeindeleiterin Margrit Küng als Vertretung der Pastorale. Als Revisionsstelle amtet abona TREUHAND AG aus Unterägeri.

Mit der Fusion wurde die Stiftung Eigentümerin der Grundstücke mit den Nummern 447 (Marienkirche), 450 (Pfarrhaus), 468/469 (Kaplanei mit Pfarreiheim Sonnenhof) und 34 (Dreifaltigkeitskapelle mit Eremitenhaus), die entsprechenden Änderungen im Grundbuch sind in Bearbeitung. Seit deren Bestehen bzw. Erwerb nutzt die Pfarrei Heilige Familie diese Gebäude und Flächen und die Kirchgemeinde ist seit der Ausscheidung der Gemeindegüter in Unterägeri im Jahre 1886 zuständig für die Verwaltung; sie kommt für den Unterhalt und alle übrigen laufenden Kosten auf, behält dafür im Gegenzug sämtliche Erträge. Diese seit langem gelebte Praxis in Bezug auf Nutzung und Unterhalt soll noch dieses Jahr formell in einem Nutzniessungsvertrag zwischen der neuen Stiftung und der Kirchgemeinde festgehalten werden. Er regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien für die vom Gesetz zulässige Maximaldauer von 100 Jahren und stellt das Innenverhältnis zwischen der Stiftung und der Kirchgemeinde auf eine saubere rechtliche Basis. Durch den Vertrag entstehen der Kirchgemeinde keine neuen Kosten, da diese bereits heute von der Kirchgemeinde getragen werden und jeweils im Budget und der Jahresrechnung enthalten sind. Der Kirchenrat hat den Nutzniessungsvertrag gutgeheissen, Zustimmung und allfällige Änderungswünsche des Bistums Basel sowie von Notariat und Grundbuchamt bleiben vorbehalten. Der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung 2020 – voraussichtlich am 29. September 2020 – wird der Vertrag zur Genehmigung unterbreitet.