Bei Todesfall und Beerdigung
Beim sogenannten „Is-Änd-Lüüte“ wird von der Marienkirche aus der Todesfall verkündet
- die Glocke 1 läutet bei einem Mann mit zwei Unterbrüchen
- die Glocke 1 läutet bei einer Frau mit einem Unterbruch
- die Glocke 3 läutet bei einem Kind
Am Vortag der Beerdigung, morgens um 08.00 Uhr ertönt von der Pfarrkirche das sogenannte „ins Grab läuten“. Dabei ertönen alle Glocken.
Am Tag des Begräbnisses erklingen an der Pfarrkirche vor der Bestattung alle Glocken.
Spezielles durch’s Kirchenjahr |
Jahreswechsel |
ertönen alle Glocken 15 Minuten vor- und 15 Min nach Mitternacht. |
Palmsonntag |
bei gutem Wetter kündet um 08.00 Uhr die Glocke 1 der Pfarrkirche die Prozession an |
Karfreitag+ Karsamstag |
bleiben die Glocken beider Kirchen stumm |
Weisser Sonntag |
bei gutem Wetter kündet um 08.00 Uhr die Glocke 1 der Pfarrkirche die Prozession an |
Fronleichnam |
bei gutem Wetter kündet um 08.00 Uhr die Glocke 1 der Pfarrkirche die Prozession an |
Bundesfeiertag |
dieser Tag wird mit allen Glocken der Pfarrkirche und der Marienkirche um 20.00 Uhr geehrt |
Bruder Klaus |
Am Namenstag, 25. September, wird dem Landesvater mit der Glocke 2 der Marienkirche um 20.00 Uhr Ehre erwiesen |
Christchindli-Lüüte |
Das Christkind wird mit allen Glocken der Pfarrkirche angekündet |
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am 22. Dez. um 17.00 Uhr während 10 Minuten |
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am 23. Dez. um 17.00 Uhr während 15 Minuten |
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am 24. Dez. um 17.00 Uhr während 20 Minuten |