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Seit 2020 besteht die im Zuger Handelsregister eingetragene Stiftung Kirchengüter Pfarrei Heilige Familie Unterägeri, sie bezweckt in erster Linie „den Erhalt und Unterhalt von römisch-katholischen Kirchen und Kapellen sowie von weiteren kirchlichen Gütern im Gebiet der Pfarrei Heilige Familie Unterägeri“. Die Stiftung entstand im Frühjahr 2020 aus einer Kombinationsfusion der 1961 errichteten, nicht im Handelsregister eingetragenen kirchlichen Stiftungen „Pfarrkirchenstiftung Unbefleckte Empfängnis“, „Pfarrpfrund – Stiftung Unterägeri“, „römisch-katholische Kaplanei-Pfrundstiftung Unterägeri“ und „römisch katholische Dreifaltigkeits-Kapellen-Stiftung Unterägeri“. Nach einer Gesetzesänderung 2015 mussten auch kirchliche Stiftungen ins Handelsregister eingetragen werden; zur Bereinigung und Vereinfachung der Strukturen wurde die Lösung mit einer neuen Stiftung gewählt.

Die Stiftung ist eine kirchliche Stiftung, die nicht der staatlichen Aufsicht unterstellt ist, die Aufsicht wird durch den Bischof von Basel wahrgenommen. Den Stiftungsrat bilden Kirchenrat Hubert Schuler (als Präsident) und Kirchgemeindepräsident Ivo Krämer als Vertreter der Kirchgemeinde sowie Gemeindeleiterin Margrit Küng als Vertretung der Pastorale. Als Revisionsstelle amtet abona TREUHAND AG aus Unterägeri. Mit der Errichtung/Fusion wurde die Stiftung Eigentümerin der Grundstücke mit den Nummern 447 (Marienkirche), 450 (Pfarrhaus), 468/469 (Kaplanei mit Pfarreiheim Sonnenhof) und 34 (Dreifaltigkeitskapelle mit Eremitenhaus), die entsprechenden Änderungen im Grundbuch sind vollzogen worden.

Seit deren Bestehen bzw. Erwerb nutzt die Pfarrei Heilige Familie all diese Gebäude und Flächen und die Kirchgemeinde ist seit der Ausscheidung der Gemeindegüter im Jahre 1876 zuständig für die Verwaltung; sie kommt für den Unterhalt und alle übrigen laufenden Kosten auf, behält dafür im Gegenzug sämtliche Erträge. Diese seit langem gelebte Praxis in Bezug auf Nutzung und Unterhalt wurde 2020 formell in einem Nutzniessungsvertrag zwischen der neuen Stiftung und der Kirchgemeinde festgehalten. Er regelt die Rechte und Pflichten der beiden Parteien für die vom Gesetz zulässige Maximaldauer von 100 Jahren und stellt das Innenverhältnis zwischen der Stiftung und der Kirchgemeinde auf eine saubere rechtliche Basis. Durch den Vertrag entstehen der Kirchgemeinde keine neuen Kosten, da diese stets von der Kirchgemeinde getragen wurden und jeweils in Budget und Jahresrechnung ausgewiesen sind. Stiftungsrat, Kirchenrat und Kirchgemeindeversammlung sowie das Domkapitel des Bistums Basel haben den Nutzniessungsvertrag gutgeheissen, Unterzeichnung und Beurkundung sowie der Eintrag ins Grundbuch sind erfolgt.

Dokumente der Stiftung