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An die Priester, Diakone, Theologinnen, Theologen, Katechetinnen und Katecheten im kirchlichen Dienst
An die Mitglieder kirchlicher und staatskirchenrechtlicher Gremien

Liebe Schwestern und Brüder

Die Instruktion hat uns in den letzten Tagen unvermittelt erreicht. Von einem Motiv oder einer vorgängigen Konsultation ist mir nichts bekannt. Dennoch möchte ich den Text einordnen und einige Gedanken mit Ihnen teilen.

I.
Mir gefällt, dass die Instruktion den missionarischen Auftrag der Pfarrei unterstreicht. Die Pfarrei dreht sich nicht um sich selbst. Es ist deshalb gut, uns selbstkritisch zu fragen, ob wir in unseren Pastoralräumen und Pfarreien wirklich „den Glauben ins Spiel bringen“. Mir gefällt, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Pfarreien angeregt wird, territorial und kategorial. Selbstkritisch müssen wir feststellen, dass wir das da und dort verbessern können. Mir gefällt, dass die „Erreichbarkeit und Nähe“ (Nr. 44) ein Thema ist, denn sie bleiben für uns eine Herausforderung. Mir gefällt, dass das ganze Volk Gottes Subjekt der Evangelisierung ist. Unsere Dokumente „Den Glauben ins Spiel bringen“ und „Une Église rayonnante de l’Évangile“ weisen da gute Wege.

II.
Seit dreissig Jahren, angefangen im Jura pastoral, gestalten und verändern wir gemeinsam, wie es Nr. 41 der Instruktion fordert, das kirchliche Leben im missionarischen Sinn. Gemeinsam heisst: Alle Betroffenen sind eingebunden (Vereine und Gruppierungen, Bewegungen, Räte und Gremien, Orden und religiöse Gemeinschaften, Pfarreiangehörige, Katechetinnen und Jugendarbeiter, Sozialarbeiterinnen und Kirchenmusiker, Sekretärinnen und Hauswarte, Theologinnen und Theologen, Diakone, Priester und Bischöfe). Gemeinsam heisst: Wir handeln im Zusammenspiel kanonischer und staatskirchenrechtlicher Gremien (lokale und kantonale Exekutiven und Legislativen). Dankbar dürfen wir zur Kenntnis nehmen, dass wir unter Einbezug aller behutsam vorgehen. Das dauert lange und braucht viel Kraft. Deshalb sei hier allen Verantwortlichen einmal mehr herzlich Danke gesagt.

III.
Ab Nr. 42 erinnert die Instruktion an einschlägige allgemeine kirchenrechtliche Vorgaben. Dass die Pfarrei so sehr auf den Pfarrer zentriert gesehen wird, entspricht nicht unserer Wirklichkeit und ist obendrein theologisch defizitär und klerikalistisch verengt. Denn „der grundlegende Bezugspunkt für die Pfarrgemeinde“ (Nr. 62) ist nicht der Pfarrer, sondern der gekreuzigte und auferstandene Jesus Christus.

IV.
Die Instruktion ist allgemein und kann naturgemäss nicht auf besondere Umstände eingehen. Dazu gehört für uns insbesondere das „duale System“. Deshalb sind für uns das Pastoralschreiben Nr. 12 der Schweizer Bischöfe „Beauftrage Laien im kirchlichen Dienst“, diözesane Normen sowie staatliche und staatskirchenrechtliche Vorgaben wichtig. Konkret bedeutet das, dass unsere Leitungsmodelle sowie die Berufs- und Amtsbezeichnungen weiterhin gelten.

V.
Ich kann verstehen, dass die Instruktion manche ernüchtert, weil sie unsere Wirklichkeit und unsere Herausforderungen nur am Anfang und am Schluss abbildet. Vor allem im Bereich des Rechts ist keine Innovation zu erkennen, so dass der schale Eindruck bleibt, es gehe letztlich eben doch um die Vorrangstellung des Klerus. Das ist schade und bereitet mir Sorge. Ich will mich darum weiterhin dafür einsetzen, dass das kirchliche Leben im Bistum Basel entwicklungsorientiert bleibt, auch in struktureller und rechtlicher Hinsicht. Nr. 2 der Instruktion bestärkt mich darin. Denn es geht hier um Öffnung, strukturelle Reform und einen neuen Stil, um Begegnung, Nähe, Barmherzigkeit, kurz: um die „Sorge für die Verkündigung des Evangeliums“.

VI.
Die Instruktion zeigt einmal mehr, dass der Dialog zwischen den Bistümern und den römischen Dikasterien noch sehr mangelhaft ist. Sie zeigt zweitens, dass die theologische Debatte über die Stellung und den Auftrag des Priesters nottut. Dazu gehört drittens auch die Klärung des kirchlichen Dienstamtes für Frauen und Männer im Gefüge der Gemeinschaft des Volkes Gottes unter den lebensweltlichen Bedingungen unserer Zeit.

VII.
Wir gehen besonnen weiter, gemeinsam, mit gebotener Unterscheidung, im Anstossen von Prozessen, im Vertrauen auf Gottes Wirken. Ich danke Ihnen allen für das gemeinsame Suchen nach der rechten Erfüllung unseres gemeinsamen Auftrags, „den Weg für die Verkündigung des Evangeliums“ (Nr. 1) zu ebnen.

Mit der Bitte um die Kraft des Heiligen Geistes grüsse ich Sie freundlich

Felix Gmür, Bischof von Basel

Das Schreiben im Original

Nach der Demission von Diakon Markus Burri, Unterägeri als Pastoralraumleiter hat Bischof Dr. Felix Gmür den Gemeindeleiter von Oberägeri, Diakon Urs Stierli, aufgrund der Rückmeldungen der Kirchgemeinden des Pastoralraumes Zug Berg per 1. Oktober 2018 als neuen Pastoralraumleiter beauftragt. Urs Stierli bleibt Gemeindeleiter von Oberägeri und wird das Amt als Pastoralraumleiter in einem 10%-Pensum ausüben.
Ich danke Markus Burri für die geleistete Aufbauarbeit und wünsche Urs Stierli viel Kraft im neuen Amt. Im Pastoralraumgottesdienst vom Samstag, 29. September 2018, um 17 Uhr in der Pfarrkirche Oberägeri, wird Markus Burri als Pastoralraumleiter verabschiedet und Urs Stierli eingesetzt.
Toni Rölli, Neuheim, Vorsitzender der Kirchgemeindepräsidentenkonferenz des Pastoralraumes Zug-Berg